Hinweis: Dieses eingebettete Video wird von YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA bereitgestellt. Beim Abspielen wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird YouTube mitgeteilt, welche Seiten Sie besuchen. Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, kann YouTube Ihr Surfverhalten Ihnen persönlich zuzuordnen. Dies verhindern Sie, indem Sie sich vorher aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.
Wird ein YouTube-Video gestartet, setzt der Anbieter Cookies ein, die Hinweise über das Nutzerverhalten sammeln.
Wer das Speichern von Cookies für das Google-Ads-Programm deaktiviert hat, wird auch beim Anschauen von YouTube-Videos mit keinen solchen Cookies rechnen müssen. YouTube legt aber auch in anderen Cookies nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen ab. Möchten Sie dies verhindern, so müssen Sie das Speichern von Cookies im Browser blockieren.
Hinweis: Dieses eingebettete Video wird von Vimeo, Inc., 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA bereitgestellt. Beim Abspielen wird eine Verbindung zu den Servern von Vimeo hergestellt. Dabei wird Vimeo mitgeteilt, welche Seiten Sie besuchen. Wenn Sie in Ihrem Vimeo-Account eingeloggt sind, kann Vimeo Ihr Surfverhalten Ihnen persönlich zuzuordnen. Dies verhindern Sie, indem Sie sich vorher aus Ihrem Vimeo-Account ausloggen.
Wird ein Vimeo-Video gestartet, setzt der Anbieter Cookies ein, die Hinweise über das Nutzerverhalten sammeln.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei „Vimeo“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://vimeo.com/privacy
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Unsere Lieferungen
und Leistungen, auch Auskünfte, Angebote, Beratungen und Reparaturen,
erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
Bedingungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst wenn wir in Kenntnis
solcher allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss, Bindungsfrist
Unsere Angebote sind freibleibend, verlieren aber spätestens 60
Tage nach Abgabe ihre Gültigkeit. Technische Änderungen sowie Änderungen
in Form, Farbe, Ausführung, Material und/oder Gewicht bleiben
vorbehalten, sofern die Qualität und Funktionalität des
Vertragsgegenstandes hierdurch nicht erheblich verändert wird und die
Veränderungen dem Kunden zumutbar sind. Wir behalten uns insbesondere
vor, anstelle der angebotenen und bestellten Komponenten gleichwertige
oder leistungsfähigere andere Komponenten zu liefern.
Mit der
Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware
erwerben zu wollen. Der Kunde ist an seine Bestellung 3 Wochen lang nach
Eingang bei uns gebunden. Innerhalb dieser Frist sind wir berechtigt,
das in der Bestellung liegende Vertragsangebot anzunehmen. Die Annahme
kann entweder schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) oder durch
Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Erfolgt die Annahme
durch eine Auftragsbestätigung, ist der Kunde verpflichtet, diese
unverzüglich auf etwaige Abweichungen von der Bestellung zu prüfen
und solche Abweichungen gegenüber uns unverzüglich zu rügen.
Anderenfalls gilt der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung als
zustande gekommen.
Nebenabreden und Änderungen eines Vertrages
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis
kann nur schriftlich verzichtet werden. Telefaxschreiben und
eingangsbestätigte E-Mails erfüllen die Schriftform.
An
Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen etwa von uns
übermittelten Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und
Urheberrechte vor. Eine Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte ist nur
mit unserer zuvor eingeholten ausdrücklichen Zustimmung gestattet. Zu
Angeboten etwa gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns
der Auftrag nicht erteilt wird, unaufgefordert unverzüglich
zurückzusenden.
§ 3 Preise
Der Preis ist der von uns genannte Preis oder, wo dies nicht im
Einzelnen geschehen ist, der in unseren Preislisten aufgestellte Preis,
wie er zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist. Die Preise verstehen
sich ab Werk ausschließlich Verpackung. Die Lieferung erfolgt unfrei.
Die Preise (auch für Verpackung, Versand u. a.) verstehen sich zuzüglich
der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Skonto- oder sonstige Abzüge, die nicht ausdrücklich im Angebot vermerkt sind, sind nicht zulässig.
Jegliche weitere Kosten, insbesondere solche für Versendung,
Versicherung, Verzollung, Einfuhrsteuern/-abgaben sowie die Kosten des
Geldverkehrs gehen zu Lasten des Kunden.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich
die Fälligkeit der Zahlung unserer Rechnungen nach der gesetzlichen
Regelung. Sämtliche Banknebenkosten trägt der Kunde.
Die Zahlung
ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Kunde kommt
ohne weitere Erklärungen spätestens 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in
Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von
Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei
denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht
offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten
zu. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung
berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu
den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung
(insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht
berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn
er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag
(einschließlich etwaiger geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen
Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw.
Arbeiten steht.
Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen und Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse zu erbringen.
Im Falle von Teillieferungen ist der Kunde zu Zahlungen in einer
Höhe verpflichtet, die dem Verhältnis der Teillieferung zur vertraglich
vorgesehenen Gesamtlieferung entspricht.
Kommt der Kunde in
Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen i. H.
v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Die
Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Falls
nach Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine
wesentliche Verschlechterung erkennbar wird, durch die unser Anspruch
auf die Gegenleistung gefährdet werden kann, können wir auch bei
Bestehen einer Vorleistungspflicht unsere Leistung solange verweigern,
bis die Gegenleistung bewirkt oder uns Sicherheit für sie geleistet
wurde. Ist der Kunde nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen
Frist weder zur Zug-um-Zug-Erfüllung noch zur Sicherheitsleistung
bereit, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur dann und
insoweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt
sind oder ihre Berechtigung rechtskräftig festgestellt wurde.
Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur dann und
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
§ 6 Lieferfristen und –termine, Teillieferungen
Liefertermine sind nur dann rechtlich bindend, wenn sie von uns
ausdrücklich als bindend in der Auftragsbestätigung bestätigt wurden.
Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die rechtzeitige Klärung
aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten, sowie Vorlage
eventuell erforderlicher Genehmigungen voraus. Etwaige vom Kunden
innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung der
Lieferung oder des Liefergegenstandes hemmen den Fristablauf und
verlängern die Lieferfrist angemessen.
Der Eintritt
unvorhergesehener Ereignisse, höhere Gewalt und unverschuldete
Nichtbelieferung seitens unserer Vorlieferanten berechtigen uns, die
Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben.
Werden wir durch unseren Zulieferer
nicht richtig und/oder nicht rechtzeitig beliefert, und ist diese
Nicht-Belieferung nicht von uns zu vertreten, so sind wir berechtigt,
auch dem Kunden gegenüber vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird in
einem derartigen Falle über die Nicht-Verfügbarkeit der Leistung
unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird in einem derartigen Fall
unverzüglich zurückerstattet, darüber hinausgehende Ansprüche des
Kunden bestehen nicht.
Entsteht dem Kunden durch eine auf unserem
Verschulden beruhende Verzögerung der Lieferung ein Schaden, so ist
unsere Ersatzpflicht entsprechend den Regelungen in § 12 begrenzt.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
§ 7 Abnahme des Liefergegenstandes
Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen
Nachfrist die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht
abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und
Schadensersatz verlangen. Als Schadensersatz können pauschal 40 % der
Brutto-Auftragssumme gefordert werden. Dem Kunden steht dabei der
Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist. Wir sind für den Fall, dass uns ein höherer Schaden
entsteht berechtigt, diesen anstatt der Schadenspauschale geltend zu
machen.
Liegen die Voraussetzungen von Ziff. 1 Satz 1 vor und ist
uns eine Rückgabe der Ware an den Hersteller/Lieferanten nicht möglich
(beispielsweise weil die Ware speziell für den entsprechenden Kunden
produziert wurde oder weil es sich der Art nach um nicht rücknehmbare
Ware handelt) oder handelt es sich bei von uns produzierter Ware um
solche, die speziell für den Kunden angefertigt wurde und anderweitig
nicht abgesetzt werden kann, hat der Kunde bei Nichtabnahme als
Schadensersatz den vollen Preis gem. unserer Rechnung zu bezahlen.
Liegen die Voraussetzungen von Ziff. 1 Satz 1 vor und treten wir nicht
vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, für das Einlagern der Ware
ein ortsübliches, angemessenes Entgelt zu verlangen.
§ 8 Regelungen für Leistungen mit Werkvertragscharakter
Soweit sich unsere Leistungspflicht nicht auf die Erfüllung eines mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrages beschränkt, gelten insoweit folgende ergänzende Regelungen:
Der Kunde ist verpflichtet, unsere Leistungen abzunehmen, wenn sie
im Wesentlichen mangelfrei erbracht wurden. Geringfügige Mängel der
Leistungserbringung hindern eine Abnahme nicht. Es gilt § 640 BGB.
Eine förmliche Abnahme ist nicht erforderlich, die Abnahme kann auch
stillschweigend erfolgen. Als stillschweigende Abnahme gilt insbesondere
eine Ingebrauchnahme ohne schriftlichen Vorbehalt.
§ 641a BGB findet Anwendung.
Der Kunde hat Teile unserer Leistungen auf unser Verlangen hin gesondert abzunehmen, wenn ihm dies zumutbar ist. Dies gilt insbesondere dann,
wenn unsere Leistung teilbar ist und der Kunde Einwendungen gegen die
Mangelfreiheit der Leistung nur hinsichtlich einzelner Teile der
Leistung vorzubringen hat.
§ 9 Leistungsort/Gefahrübergang
Leistungsort für unsere Lieferpflicht ist die jeweilige
Betriebsstätte, durch die nach der vertraglichen Vereinbarung die
Lieferung erfolgen soll. Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf
Verlangen des Kunden. Die Wahl des Versandweges und -mittels ist uns
überlassen.
Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf Gefahr
des Kunden. Die Gefahr geht mit Auslieferung der Sache an den
Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmte Institution auf den Kunden über. Verzögert sich die Absendung
durch ein Verhalten des Kunden, so geht die Gefahr bereits mit der
Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen.
Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich
angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Die Abtretung erfolgt unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach
Weiterverarbeitung weiter veräußert worden ist. Zur Einziehung der
abgetretenen Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
uns gegenüber nicht nach, gerät er in Zahlungsverzug, wird ein Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt oder
stellt er die Zahlungen ein, ist der Kunde verpflichtet, uns auf unsere
Anforderung hin unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu
machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner
über die Abtretung zu informieren.
Bei Pfändungen oder sonstigen
Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir unsere Rechte geltend machen können.
Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Die Be-
und Verarbeitung von bei uns erworbenen Waren durch einen Kunden erfolgt
stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit
uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache
das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware
(Rechnungsendbetrag inkl. Umsatzsteuer) zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen (zur Zeit der Verarbeitung). Dasselbe gilt entsprechend,
wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt
wird.
§ 11 Mängelhaftung/Mängelrüge/Beweislast
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung
von der vereinbarten Beschaffenheit, bei natürlicher Abnutzung, üblichen
Verschleißschäden oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund sonstiger äußerer Einflüsse
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Insbesondere
bestehen keine Mängelansprüche bei Problemen, die auftreten infolge
Nichtbeachtung der Angaben in unserer Betriebsanleitung und insbesondere
der dortigen technischen Vorgaben.
Der Kunde hat den
Liefergegenstand nach Eingang unverzüglich mit der ihm unter den
gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und hierbei
feststellbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Zeigt sich
später ein zunächst nicht feststellbarer Mangel, so ist dieser
unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlässt der
Kunde die Rüge, so gilt die Lieferung als genehmigt. Die Beweislast für
den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge trifft den Kunden.
Soweit ein
Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder
zur Neulieferung berechtigt. Wir können die Nacherfüllung verweigern,
solange der Kunde seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem
Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung
entspricht.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, was mangels besonderer Umstände nach dem erfolglosen zweiten Versuch der Fall ist, verweigern wir die
Nacherfüllung unberechtigt oder wird diese für den Kunden unzumutbar,
kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer
nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach Maßgabe
von Ziff. 4 den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Macht der Kunde wegen eines Mangels Schadensersatz geltend, bleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt
nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Eine im Falle eines Mangels etwa erforderliche Rücksendung der Ware
an uns kann nur mit unserem vorherigen Einverständnis und unter
Verwendung des durch uns vorgegebenen Versandweges erfolgen.
Rücksendungen, die ohne unser vorheriges Einverständnis erfolgen,
brauchen von uns nicht angenommen zu werden. In einem derartigen Fall
trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die sich aus dem Angebot ergebende Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Für öffentliche Aussagen,
insbesondere in der Werbung, haben wir allenfalls dann einzustehen, wenn
wir diese veranlasst haben.
Eine Einstandspflicht für
Werbeaussagen besteht im Übrigen nur dann, wenn die Werbung die
Kaufentscheidung des Kunden auch tatsächlich beeinflusst hat. Die
Beweislast hierfür trägt der Kunde.
Garantien im Rechtssinne
erhält der Kunde durch uns nicht, soweit nichts Abweichendes
ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Bezugnahme auf Normen oder
anderweitige gesetzliche Produktvorgaben dient nur der
Warenbeschreibung und stellt keine Garantie dar.
Die Gewährleistung auf Material und Verarbeitung beträgt 12 Monate.
Zeigt der Kunde uns einen Mangelfall an und leiten wir daraufhin
Maßnahmen im Rahmen unserer mutmaßlichen Gewährleistungsverpflichtung
ein, so ist der Kunde verpflichtet, uns in diesem Zusammenhang getätigte
Aufwendungen und anfallende Kosten zu erstatten, wenn sich ergibt, dass
entgegen der Kundenangabe ein Mangel der von uns gelieferten Ware
tatsächlich nicht vorlag.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen,
dass am Standort von Anlagen/Maschinen, die unter Verwendung von durch
uns gelieferten Waren betrieben werden, ausreichend geschultes Personal
vorhanden ist, um bei Funktionsproblemen die Fehlerursache feststellen
und ggf. einen Austausch der durch uns gelieferten Ware vornehmen zu
können. Für Kosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde diesen
Vorgaben nicht genügt, haben wir nicht einzustehen.
In den vorstehenden Regelungen enthaltene Einschränkungen der Mängelhaftung gelten nicht in den Fällen des § 12 Ziff. 4.
§ 12 Haftungsbeschränkung, Beweislast
Es gelten die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen auch bei
Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen:
Die Beweislast dafür, dass eine
Pflichtverletzung unsererseits vorliegt und dass wir diese zu vertreten
haben, trägt der Kunde.
Bei leicht-fahrlässiger Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
Im Übrigen ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den
nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
beschränkt. Wir haften in diesem Fall auch nicht für entgangenen Gewinn
oder sonstige Vermögensschäden.
Unsere Haftung ist bei leichter
Fahrlässigkeit weiter begrenzt auf die Höhe des Kaufpreises für die
betreffende (Einzel-)Lieferung.
Bei normal-fahrlässiger Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
Im Übrigen ist unsere Haftung bei normaler Fahrlässigkeit auf den
nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
beschränkt. Wir haften in diesem Fall auch nicht für entgangenen Gewinn
oder sonstige Vermögensschäden.
Unsere Haftung ist bei normaler
Fahrlässigkeit weiter begrenzt auf die Höhe des Kaufpreises für die
betreffende (Einzel-)Lieferung.
Die vorstehenden
Haftungsausschlüsse/Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer schuldhaften Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sie gelten
weiter nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die
vorstehenden Haftungsausschlüsse/Haftungsbegrenzungen gelten ebenfalls
nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Fehlen zugesicherten
Eigenschaften. Jedoch können Schadensersatzansprüche in diesen Fällen
nur insoweit geltend gemacht werden, als die Eigenschaftszusicherung/Garantie das Folgeschadensrisiko erfasst und der eingetretene Schaden
auf dem Fehlen der Eigenschaft bzw. auf einen von der Garantie erfassten
Umstand beruht.
Weiter unberührt bleiben Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die Regelungen der vorstehenden Abs. 1 bis 4 gelten für alle
Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der
Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von
Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie
gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die
Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach der Regelung im
nachfolgenden Abs. 6 dieses Paragraphen.
Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens eines unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. In Fällen grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung in
diesen Fällen jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Außerhalb der Fälle der vorstehenden Sätze 1 und 2 wird unsere
Haftung wegen Verzuges für den Schadensersatz neben der Leistung auf
insgesamt 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung
(einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 15
% des Gesamt-Lieferpreises begrenzt. Weitergehende Ansprüche gegen uns
sind – auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung –
ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die schuldhafte
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht
zugleich ein weiterer Fall nach Satz 1 dieses Absatzes gegeben ist.
Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bei Vorliegen der
diesbezüglichen Voraussetzungen bleibt unberührt.
§ 13 Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Entsprechendes soll im Fall
einer Regelungslücke gelten.
§ 14 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus mit uns
geschlossenen Verträgen ist Freiburg im Breisgau, Deutschland. Wir sind
jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz- bzw.
Niederlassungsgericht zu verklagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regelungen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.